1. Schritt:
Anmeldung während der Telefonsprechzeit: Aufgrund der vielen Therapieplatzanfragen können leider nur Anfragen während unserer Telefonsprechzeit montags von 13:20 bis 14:10 Uhr und dienstags von 11.30 bis 12.20 Uhr (Frau Dr. Broll) oder dienstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr (Frau Dr. Phillip) beantwortet werden.

2. Schritt:
Das Erstgespräch kann relativ zeitnah im Rahmen der sog. „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ stattfinden. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient einer ersten Abklärung Ihrer Symptomatik und einer Klärung des weiteren Procedere. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab telefonisch einen Termin.

3. Schritt:
Die sog. „Probatorik“ umfasst bis zu max. 4 Sitzungen und findet vor der Einleitung der eigentlichen Psychotherapie statt. Hauptbestandteil der Probatorik ist die Erhebung einer ausführlichen Anamnese, eine exakte Diagnostik und die Prüfung, ob eine ambulante Psychotherapie in einem der beiden angebotenen Richtlinienverfahren für Sie die beste und geeignetste Methode ist, Ihnen bei Ihrer Problembewältigung zu helfen. Zudem dienen diese Sitzungen auch der Klärung der Frage, ob sich beide Seiten eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Psychotherapie über einen längeren Zeitraum vorstellen können.

4. Schritt:
„Therapiephase“: Im Anschluss an die Probatorik wird je nach Beschwerdebild entweder eine Kurzzeittherapie (KZT 1: 12 Sitzungen + KZT 2: 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Durch die Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenversicherung beginnt die eigentliche Therapiephase. Die Sitzungen finden i.d.R. einmal wöchentlich statt, wobei eine Sitzung jeweils 50 Minuten dauert.